Mama und das Kruzifix
Mutter Frogg sagt schon zum zweiten Mal: "Weisst Du, ich verstehe das wirklich auch nicht! Warum sollte man in einem Schulzimmer kein Kreuz aufhängen dürfen?! Wo doch manche muslimischen Mädchen schon mit dem Kopftuch zur Schule gehen dürfen!"
Ich habe ihr bereits zu erklären versucht, dass das nicht dasselbe ist. Dass in den Augen der Richter für eine öffentliche Einrichtung andere Regeln gelten als für Individuen. Sie will es nicht begreifen. Ich muss jetzt gröberes Geschütz auffahren.
"Mama, Du warst doch bei Nonnen in der Grundschule, nicht? Also. Diese Nonnen haben Dir doch jeweils gesagt, dass Dein Vater nicht in den Himmel kommt. Weil er reformiert ist." Sie nickt. "Grossmutter Walholz hat doch früher immer erzählt, wie Du deswegen zu Hause draussen auf der Treppe gesessen und geweint hast." Sie nickt. "Also, Mama", sage ich, "Würdest Du es denn in Ordnung finden, wenn der Staat den Wahrheitsgehalt von solchem Schwachsinn auch noch unterstreicht - indem er Kreuze in Schulzimmern aufhängt?"
"Ja, so kann man das wirklich sehen", sagt sie zögernd. Sie hat es endlich begriffen! Halleluja!
Und wenn ich hier schon gegen die katholische Kirche wettere, gleich noch eine andere Geschichte: Ich kannte früher eine nette ältere Dame in einer mittelgrossen katholischen Schweizer Stadt. Sie war in den dreissiger Jahren aus Deutschland in die Schweiz gekommen, ihr Vater war Jude, sie selber protestantisch. Sie heiratete einen jungen Mann aus einer angesehenen katholischen Familie, blieb aber ihrem eigenen Bekenntnis treu. 1942 verlor sie ihr erstes Kind an den plötzlichen Kindstod. Der plötzliche Kindstod ist, weiss Gott, nichts, was man einer jungen Mutter wünscht.
"Als es passiert war, kam der Pfarrer von der Kirche am Hauptplatz mich besuchen", erzählte die alte Dame, "Er sagte zu mir: 'Sehen Sie, Frau X., das ist jetzt die Strafe dafür, dass Sie nicht konvertiert sind!"
Ich muss an dieser Stelle anmerken: Ich bin selber immer noch katholisch. Dennoch: Ich finde, dass der Bundesgerichts-Entscheid von 1990 das Beste ist, was uns in dieser Frage passieren konnte.
Ich habe ihr bereits zu erklären versucht, dass das nicht dasselbe ist. Dass in den Augen der Richter für eine öffentliche Einrichtung andere Regeln gelten als für Individuen. Sie will es nicht begreifen. Ich muss jetzt gröberes Geschütz auffahren.
"Mama, Du warst doch bei Nonnen in der Grundschule, nicht? Also. Diese Nonnen haben Dir doch jeweils gesagt, dass Dein Vater nicht in den Himmel kommt. Weil er reformiert ist." Sie nickt. "Grossmutter Walholz hat doch früher immer erzählt, wie Du deswegen zu Hause draussen auf der Treppe gesessen und geweint hast." Sie nickt. "Also, Mama", sage ich, "Würdest Du es denn in Ordnung finden, wenn der Staat den Wahrheitsgehalt von solchem Schwachsinn auch noch unterstreicht - indem er Kreuze in Schulzimmern aufhängt?"
"Ja, so kann man das wirklich sehen", sagt sie zögernd. Sie hat es endlich begriffen! Halleluja!
Und wenn ich hier schon gegen die katholische Kirche wettere, gleich noch eine andere Geschichte: Ich kannte früher eine nette ältere Dame in einer mittelgrossen katholischen Schweizer Stadt. Sie war in den dreissiger Jahren aus Deutschland in die Schweiz gekommen, ihr Vater war Jude, sie selber protestantisch. Sie heiratete einen jungen Mann aus einer angesehenen katholischen Familie, blieb aber ihrem eigenen Bekenntnis treu. 1942 verlor sie ihr erstes Kind an den plötzlichen Kindstod. Der plötzliche Kindstod ist, weiss Gott, nichts, was man einer jungen Mutter wünscht.
"Als es passiert war, kam der Pfarrer von der Kirche am Hauptplatz mich besuchen", erzählte die alte Dame, "Er sagte zu mir: 'Sehen Sie, Frau X., das ist jetzt die Strafe dafür, dass Sie nicht konvertiert sind!"
Ich muss an dieser Stelle anmerken: Ich bin selber immer noch katholisch. Dennoch: Ich finde, dass der Bundesgerichts-Entscheid von 1990 das Beste ist, was uns in dieser Frage passieren konnte.
diefrogg - 24. Okt, 16:31
9 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks